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RG, 29.10.1935 - 1 D 1277/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Zu den Begriffen "Personenstandsunterdrückung" und "gewinnsüchtige Absicht" im § 169 StGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 18
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.10.1951 - 1 StR 423/51
Rechtsmittel
Unter gewinnsüchtiger Absicht im Sinne des § 133 Abs. 2 verstand das Reichgericht im allgemeinen das Streben nach irgend einem sachlichen Vorteil (RGSt 22, 331; 70, 18; GoltdArch 60, 424; DStrRZ 1918, 309). - BGH, 03.04.1952 - 3 StR 685/51
Rechtsmittel
Das Landgericht hat entsprechend der früheren Ansicht des Reichsgerichts (RGSt 22, 331; 70, 18) unter gewinnsüchtiger Absicht im Sinne des § 133 Abs. 2 StGB das Streben nach irgendeinem sachlichen Vorteil verstanden. - BGH, 04.02.1959 - 2 StR 595/58
Heiratsschwindel - Abredewidrige Weitergabe von Wechseln als Vermögensgefährdung …
Der Tatbestand des § 169 StGB ist nur dann gegeben, wenn der Täter ständig, mindestens über einen längeren Zeitraum hinweg einer Person einen anderen familienrechtlichen Stand gibt, als ihr zukommt (vgl. RG in DJ 1937, 1680;… GA 51, 190; 53, 65; RGSt 56, 134; 70, 18).
- BGH, 07.10.1954 - 3 StR 177/53
Rechtsmittel
Allerdings ist dieses Verhalten nicht so sehr als Personenstandsveränderung, sondern besser als Personenstandsunterdrückung zu würdigen (vgl die im Urteil angeführten Entscheidungen RGSt 34, 427 und 41, 301; ferner RG JW 1936, 2994 Nr. 17 und 1937, 1792 Nr. 29; sämtliche mit gleichartigen Sachverhalten; ferner RGSt 70, 18). - BGH, 26.06.1952 - 3 StR 615/51
Rechtsmittel
Offensichtlich hat das Landgericht entsprechend der früheren Ansicht des Reichsgerichts (RGSt 22, 331; 70, 18)unter gewinnsüchtiger Absicht im Sinne des § 133 Abs. 2 StGB das Streben nach irgendeinen sachlichen Vorteil verstanden. - BGH, 27.11.1951 - 1 StR 517/51
Rechtsmittel
Damit folgt es der früheren Rechtsprechung (vgl RGSt 70, 18), die nicht mehr aufrecht erhalten wird.